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Stand 25.11.2019

Einleitung

Vor der Bestellung möchten wir Sie bitten, sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auseinanderzusetzen.
Sollte bezüglich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch Unklarheiten bestehen, so bitten wir Sie, dass Sie sich mit uns diesbezüglich in Verbindung setzen.
Bezüglich einer besseren Lesbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf das generische Maskulinum zurückgegriffen. Personenbezogene Ausdrücke, wie “Lizenznehmer” oder “Nutzer”, werden im Text – gemäß den Grundregeln der deutschen Sprache – in ihrer allgemeinen Bedeutung angewendet. Sie beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer, solange nicht explizit eine geschlechtsspezifische Unterscheidung vorgenommen wird.


1. Lizenz­gegenstand und berechtigte Nutzer

1.1 Die Lernplattform Metall dient der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Metallbereich und versteht sich als zusätzliches Unterrichtsangebot. Die Inhalte auf der Lernplattform Metall sind als Unterrichtsmittel konzipiert und urheberrechtlich geschützt.
Besonders wird auf den §42 Abs 6 UrhG hingewiesen, der eine Vervielfältigung, auch für den Schulgebrauch, verbietet ("Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind").

1.2 Dem Lizenznehmer wird das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht der Nutzung von digital aufbereiteten Unterrichtsmaterialien über den vertraglich vereinbarten Lizenzzeitraum eingeräumt. Die Nutzung erfolgt über die Online-Plattform "LERNPLATTFORM-METALL.EU" (im Folgenden kurz "Plattform" genannt). Der Zugriff auf die Plattform erfolgt ausschließlich über das Internet.  Die Lizenzbedingungen regeln den Zugriff auf die digitalen Inhalte und die Nutzung derselben. Sollen für die jeweils lizenzierten Lerninhalte abweichende Nutzungsrechte (z. B. für Bildungsinstitutionen und Ausbildungsbetriebe) gelten, so müssen diese in einem gesonderten Lizenzvertrag geregelt werden. Nutzung und Zugriff sind dabei nur insoweit zulässig, als dies durch den Lizenzvertrag ausdrücklich gestattet ist.

1.3 Ist der Lizenznehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), so steht ihm der Erwerb einer Einzelplatzlizenz (Single-User-Lizenz) zu. In diesem Fall ist nur er allein als Lizenznehmer berechtigt die Inhalte zu nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an andere Personen ist nicht zulässig und verstößt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Andere berechtigte Nutzer sind Mitarbeiter eines Lizenznehmers im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung (Ausbildner und Auszubildende bei Ausbildungsbetrieben sowie Lehrpersonal und Lernende bei Bildungsinstitutionen). Die Parallelnutzung (Floating-Lizenz) durch mehrere berechtigte Nutzer des Lizenznehmers ist dabei nur entsprechend der Anzahl der erworbenen Lizenzen zulässig.

1.5 Ist die bsiherige Anzahl nicht ausreichend, können entsprechende Lizenzen für den restlichen Lizenzzeitraum nachgeordert werden. Die Kosten der weiteren Lizenzen werden aliquot der Restlaufzeit, inklusive etwaiger Rabatte, berechnet.


2. Vertrags­abschluss und Wider­rufs­recht

2.1 Die öffentlich zugänglichen Online-Angebote auf der Plattform stellen noch kein bindendes Vertragsangebot dar. Das Vertragsangebot im Sinne des Vertragsrechts ist die Bestellung durch den Lizenznehmer. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Bestellung und den übermittelten Zahlungsbedingungen zustande. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die 14 tägige Widerspruchsfrist zu laufen (siehe 2.2).

2.2 Ist der Lizenznehmer Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), kann er den Lizenzvertrag, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (KSchG), innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich per Post (es gilt das Datum des Poststempels) oder per E-Mail zu richten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Lizenznehmer mit der Nutzung der Inhalte, das heißt mit dem registrierten Zugriff auf die Inhalte der Plattform, bereits begonnen hat.

2.3 Bei Schüler- oder Auszubildendentarife behalten wir uns das Recht vor einen entsprechenden Nachweis (wie Schulbestätigung, Kopie des Schülerausweises oder Lehrvertrages etc.) einzufordern. Falsche Angaben bezüglich des Status ziehen eine Zugangssperre und Schadenersatzforderungen nach sich.


3. Leistungs­umfang, Nutzungs­rechte und Schaden­ersatz

3.1 Mit der Freischaltung des Zugangs erhält der Lizenznehmer Rechte zur Nutzung der digitalen Inhalte innerhalb des Lizenzzeitraumes. Diese umfassen das Lesen sowie das Ausdrucken auf Papier, entsprechend der Lizenzanzahl (bei Floating-Lizenz in Klassenstärke bzw. in Ausbildungsgruppengröße), innerhalb des Lizenzzeitraumes.

3.1.1 Beispiele:

  • Single-User-Lizenz (Einzelperson) ist für die private Nutzung vorgesehen und namentlich an eine Person gebunden. Eine Weitergabe oder Abtretung der Lizenz ist nicht erlaubt.
  • Single-User-Lizenz (Einzelperson): darf nur für sich die Unterlagen ausdrucken, eine Weitergabe von Kopien an nicht berichtigte Benutzerinnen und Benutzer ist verboten (z. B. Ausbilder oder Lehrkraft hat Einzellizenz und darf somit keine Kopien an Auszubildende verteilen).
  • Single-User-Lizenz (Einzelperson): darf nur für sich die Unterlagen öffnen, jedoch nicht in einem Zuseherkreis (z. B. Ausbilder oder Lehrkraft hat Einzellizenz und darf die Unterlagen nicht im Betrieb bzw. in der Klasse vorführen).
  • Floating-Lizenz (Mehrbenutzer) ist für eine betriebliche oder institutionelle Nutzung vorgesehen und an mehrere Personen gebunden.
  • Floating-Lizenz (Mehrbenutzer): Unterlagen dürfen einem berechtigten Zuseherkreis gezeigt werden (z. B. Ausbilder oder Lehrkraft zeigt Unterlagen mittels Videoprojektion).
  • Floating-Lizenz (Mehrbenutzer): darf für sich und die anderen Lizenzinhaber Unterlagen ausdrucken bzw. kopieren und diese auch an berechtigte Benutzerinnen und Benutzer verteilen.(z. B. Betrieb oder Schule besitzt Floating-Lizenz und darf Kopien an die entsprechende Anzahl von Auszubildenden (Lizenzen) innerhalb des Lizenzzeitraumes verteilen).

3.2 Eine weitergehende Nutzung, auch der ausgedruckten Inhalte (wie Kopiervorlage), ist über den Lizenzzeitraum hinaus nicht gestattet und zieht Schadensersatzforderungen nach sich.

3.3 Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgegenstand urheberrechtlich geschützt ist. Dies gilt für alle abrufbaren Inhalte und sonstigen schutzfähigen Elemente. Dabei ist eine Veränderung der Lerninhalte, soweit dies nicht vertraglich vorgesehen ist, urheberrechtlich nicht gestattet.

3.4 Die Zugriffsberechtigung gilt ausschließlich für die vom Lizenznehmer gemeldeten Anzahl an Personen (Floating-Lizenz) oder die bei der Registrierung angegebene Person (Single-User-Lizenz).

3.5 Der Lizenzgegenstand darf außerhalb des in den Lizenzbedingungen festgelegten Rahmens nicht öffentlich wiedergegeben oder anderweitig einer nicht berechtigten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z. B. im Internet oder Intranet).

3.6 Die für die vertragsgemäße Nutzung der Plattform technisch notwendigen temporär und lokal erstellten elektronischen Zwischenkopien des Lizenzgegenstandes (sogenanntes "Caching") sind erlaubt.

3.6 Weder Lizenznehmer noch berechtigte Nutzer dürfen den Lizenzgegenstand ganz oder in Teilen kommerziell nutzen.

3.8 Die Inhalte werden dem Lizenznehmer ausschließlich über die Plattform zur Verfügung gestellt. Die Archivierung (das Vorhalten der elektronischen Daten auf Computern des Lizenznehmers) oder der permanente Download des Lizenzgegenstandes ist nicht gestattet.

3.9 Der Lizenznehmer wird die berechtigten Nutzer über diese Lizenzbedingungen in Kenntnis setzen.

3.10 Bei Verletzung der Urheberrechte werden Schadenersatzansprüche nach §87 UrhG gestellt (mindestens das Doppelte des gebührenden Entgelts §86 UrhG).


4. Sicherheits­maßnahmen, technische Voraus­setzungen, Verfüg­barkeit

4.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei der Bestellung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu tätigen. Ferner verpflichtet er sich die Zugangsdaten und Passwörter vertraulich zu behandeln.

4.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Lizenzgegenstand vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Bei Verlust von Zugangsdaten oder Passwörtern oder bei festgestelltem Missbrauch von Zugangsdaten ist der Lizenzgeber umgehend zu informieren. Bei unberechtigter Nutzung oder Missbrauch wird der Zugang zum Lizenzgegenstand gesperrt und Schadensersatz gefordert.

4.3 Für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Lizenzgegenstands ist allein der Lizenznehmer verantwortlich, insbesondere für die dafür eingesetzte Hardware, Betriebssystemsoftware, Internetverbindung und Browsersoftware. Es wird keine Garantie für die Funktionsfähigkeit für ein bestimmtes Betriebssystem, Browsermodell oder eine bestimmte Versionsnummer geleistet.

4.4 Etwaige Wartungsarbeiten, im Einzelfall auch Serverabschaltungen oder -Neustarts, des Webhosters stellen keine sonderlichen Serviceeinschränkungen dar. Diese sind kein Reklamations- und Kündigungsgrund.

4.5 Bei technischer Weiterentwicklung oder Änderung technischer Komponenten der Plattform ist der Lizenznehmer für die Anpassung seiner Systeme (z. B. Betriebssystemupdates, Aktualisierung der Browsersoftware etc.) an die neuen Gegebenheiten verantwortlich.

4.6 Für die uneingeschränkte Nutzung des Lizenzgegenstandes ist derzeit der Einsatz von JavaScript und Cookies unumgänglich. Der Lizenznehmer muss dafür sorgen, dass die von ihm eingesetzte Browsersoftware so eingestellt ist, dass JavaScript und Cookies auf den Systemen installiert und einsetzbar sind.


5. Daten­schutz und Haftung

5.1 Der Lizenznehmer räumt die Erhebung von personenbezogenen Bestands- und Nutzungsdaten ein, sowie die Verarbeitung und Nutzung in maschinenlesbarer Form. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nur im Falle bei Rechtsstreitigkeiten an Dritte weitergegeben (siehe auch Datenschutzerklärung und Verarbeitungsverzeichnis, gemäß DSGVO).

5.2 Der Lizenznehmer veranlasst alle geeigneten und vertretbaren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Nutzung ausschließlich im Rahmen der AGB erfolgt und jeder Missbrauch vermieden wird. Der Lizenznehmer kann nicht haftbar gemacht werden für Verletzungen von Bestimmungen dieser Vereinbarung durch Nutzer, sofern der Lizenznehmer solche Verletzungen nicht verursacht, vorsätzlich unterstützt oder geduldet hat und von der Verletzung Kenntnis erhalten hat.

5.3 Es wird jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Plattform entstehen ausgeschlossen.

5.4 Die über die Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte wurden mit der branchenüblichen Mühe und Sorgfalt erstellt. Trotz sorgfältiger Kontrolle und Korrektur können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Ein Schadensersatz ist aufgrund solcher Fehler nicht ableitbar.

5.5 Es wird im Weiteren nicht für technische Probleme (z. B. Leitungsstörungen, Stromausfälle und sonstige Probleme in der Internet- und Telekommunikations-Infrastruktur) oder sonstige Umstände (z. B. Krieg, Pandemie, Streik, Naturkatastrophen, staatliche Restriktionen) gehaftet.

5.6 Auf der Plattform befinden sich Links zu anderen Internetseiten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder gesetzliche Konformität der bereitgestellten Informationen übernommen.  Im Weiteren distanziert sich die LERNPLATTFORM-METALL ausdrücklich von allen Inhalten dieser Seiten. Diese Erklärung gilt für alle externen Links und Inhalte, die zu diesen Seiten führen.

6. Vertrags­laufzeit und Kündigung

6.1 Lizenzverträge für die Nutzung der Plattform werden für eine Festlaufzeit von 12, 24 oder 36 Monaten abgeschlossen. Eine automatische Verlängerung über den vertraglich abgeschlossenen Lizenzzeitraum findet optional auf Kundenwunsch statt. Iinnerhalb der letzten 14 Tage des Lizenzzeitraumes eine Erinnerung (im Kopfbereich der Webseite) statt, dass die Lizenz abläuft bzw. verlängert wird.

6.2 Der Lizenznehmer besitzt das Recht, die Inhalte der Online-Plattformen, innerhalb des Lizenzzeitraumes, zeitlich („24/7“) und örtlich unbeschränkt, gemäß den Lizenzbestimmungen, zu nutzen.

6.3 Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt unberührt.

6.4 Jede Kündigung bedarf der Schriftform (per Post oder E-Mail).

6.5 Es gilt österreichisches Recht.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein bzw. werden oder sollte sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Lücke befinden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.  Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie dem Vertrag im Ganzen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt dies entsprechend (Salvatorische Klausel).

7. Zahlung und Zahlungs­verzug

7.1 Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Vorauskasse oder als Option mit sofort-Überweisung zur Verfügung.

7.2 Die Zahlung mit sofort-Überweisung und der umgehenden Zusendung der Zugangsdaten führt zum Verlust des 14-tägigen Rücktritt- bzw. Widerrufrechts (§.18 Abs1 Z11 FAGG).

7.3 Bei Vertragsabschluss mit natürlichen Personen und Vorauskasse wird die Rechnung samt Zugangsdaten umgehend zugesendet. Die Freischaltung erfolgt jedoch erst nach Zahlungseingang auf das bekannt gegebene Konto.

7.4 Bei Vertragsabschlüssen mit juristischen Personen erfolgt die Rechnungsausstellung und Zusendung der Daten vor Zahlungseingang. Die Zahlung der Lizenzgebühr ist umgehend bei Erhalt der Rechnung oder gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen auf das bekannt gegebene Konto durchzuführen.

7.5 Bei Vertragsabschlüssen mit dem Bund (Republik Österreich) erfolgt die Rechnungslegung per e-Rechnung.

7.6 Bei Zahlungsverzug von natürlichen Personen wird ein Pauschalbetrag von 3,70 Euro für den gesonderten Bearbeitungsaufwand, zusätzlich zur Lizenzgebühr, in Rechnung gestellt.

7.7 Bei Zahlungsverzug von juristischen Personen wird ein Pauschalbetrag von 40,- Euro für etwaige Betreibungskosten, zusätzlich zur Lizenzgebühr, in Rechnung gestellt. Im Weiteren kommen die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zur Anwendung.

7.8. Wird bei Zahlungsverzug auf etwaige Mahnschreiben nicht reagiert, so kann ein Inkasso auf Kosten des Käufers, zur Einbringung der Außenstände, beauftragt werden.

7.9. Sollte die Lizenzgebühr trotz Mahnschreiben und Inkasso nicht einbringlich sein, so wird eine Mahnklage bei Gericht eingebracht.

7.10 Offene Forderungen verjähren nach 3 Jahren. Ist die Forderung verjährt, kann sie nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden.

8. Firmen­anschrift und Erreich­barkeit

Lernplattform-Metall e.U.
Ing. Dr. phil. Robert Murauer, BEd MSc
Pichlhofstraße 59
4813 Altmünster / Austria
http://www.lernplattform-metall.eu
office@lernplattform-metall.eu
+43/650-43 650 43
Landesgericht Wels
FN 457926 x
keine vorgegebenen Zeiten für die Erreichbarkeit